Biokybernetische Medizin nach Gosau

Ursächlich wirkende Ganzheitsmedizin

Ethische Behandlungsgrundsätze der Biokybernetischen Medizin

Sieben Grundsätze bilden das ethische Fundament der Biokybernetischen Medizin.

Primum nil nocere 

Niemals schädigen – dieser Grundsatz ist wörtlich zu nehmen. Nicht nur die absolute Meidung toxischer, nebenwirkungsreicher Medikamente gehört hierher, sondern auch die Unterlassung von nicht genau passenden und nicht ursächlichen Behandlungen.

Behandeln der krankmachenden Ursachen statt der Symptome

Keine symptomatischen Behandlungen durchführen – sie wirken im wesentlichen durch Symptomverschiebung und stets nur palliativ. Dadurch hinterlassen sie im Organismus des Patienten immer Reste der Erkrankung, und die Ursache der Gesundheitsstörung wird nicht endgültig beseitigt. Die Konsequenz sind latente Dauerschädigungen vielfältiger Art und damit progressive Vikariation nach Reckeweg.

Niemals Medizin als Geschäftemacherei akzeptieren

Die Motivation zur Behandlung kranker Menschen ist das Bestreben, diese von ihren gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch ursächlich wirksame Therapie zu befreien – soweit das im jeweiligen Erkrankungsstatus möglich ist.

Dazu gehört auch eine leistungsgerechte Entlohnung – überzogene Preise sind ebenso fehl am Platze wie zu häufiges philantropisches Verhalten. Das Motto lautet: Durch erfolgreiches Behandeln verdienen – aber ohne das rechte Maß zu verlieren.

Leben und dessen Äußerungen individuell annehmen

Jeder Patient ist ein individuelles Unikat menschlichen Lebens. Patienten sind keine Fälle oder Material, sie sind auch keine Gruppe gleichartig Erkrankter, sondern einmalig in ihren Anlagen und auch in ihren Gesundheitsstörungen.

Jeder Mediziner hat die Verpflichtung, die verschiedenen Patienten mit ihren Gesundheitsstörungen individuell anzunehmen und auch individuell zu behandeln.

Menschenwürdig behandeln

Der Umgang mit den Patienten muß in allen Bereichen der Untersuchung und Behandlung menschlich und menschenwürdig sein. Biokybernetische Medizin ermöglicht dies in jedem Fall.

Schicksalhafte Beendigung des Lebens achten und akzeptieren

Medizin niemals dazu mißbrauchen, das schicksalhafte Maß des Lebens zu verlängern. Es ist nicht medizinische Pflicht, die Beendigung des Lebens durch Einsatz aller Möglichkeiten hinauszuschieben, wenn dadurch nur der Weg bis zum Tode verlängert wird.

Genau so ist es auch nicht Aufgabe der Medizin, Menschen den Tod zu geben, indem sie (auf eigenen oder fremden Wunsch) getötet werden – früher hieß das Euthanasie, heute nennt man es Sterbehilfe.

Menschenwürdig sterben lassen

Den Patienten zu bewußtem und menschenwürdigem Abschied vom Leben verhelfen. Schmerzarmut bei vollem Bewußtsein ist biokybernetisch meist zu erreichen.

Alles, was außerdem getan werden kann, dem Patienten den Abschied vom Leben zu erleichtern und ihn das Ende menschenwürdig erleben zu lassen, ist neben der medizinischen Behandlung durch Kraft, Beistand, Güte, Reife und Menschenliebe des fähigen, engagierten Mediziners zu erreichen. Diese Zuwendung wirkt oft wie ein tiefgreifendes Medikament